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Ferienhaus Nagele

Ferienwohnung / Appartement

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Beschreibung

Im NEU erbauten Ferienhaus Nagele im Ortsteil Ötzerau - oberhalb von Ötz - erleben Sie in herrlicher Sonnenlage einen einzigartigen, atemberaubenden, unverbauten Blick ins Ötz- und Inntal. Durch die Höhenlage sind wir der optimale Ausgangspunkt für viele Wander-, Berg-, Rad und Skitouren. Der kostenlose Skibus bringt Sie in die Top-Skigebiete des Ötztals (Ochsengarten, Kühtai, Oetz, Sölden und Gurgl.) Die Bergbahnen Oetz bieten Winter wie Sommer (mit dem Widiversum) traumhafte Bedingungen für Familien und Sportbegeisterte, genauso wie die Area 47. Geschäfte, Restaurants, Bäckerei uvm finden Sie im Ortszentrum von Oetz (ca. 5 km).

Buchungsvorteile

  • keine Buchungsgebühr
  • Offizielles Buchungsportal des Ötztals
  • Sicher dank SSL

Weitere Informationen

Standort

Ferienhaus Nagele
Im NEU erbauten Ferienhaus Nagele im Ortsteil Ötzerau - oberhalb von Ötz - erleben Sie in herrlicher Sonnenlage einen einzigartigen, atemberaubenden, unverbauten Blick ins Ötz- und Inntal. Durch die Höhenlage sind wir der optimale Ausgangspunkt für viele Wander-, Berg-, Rad und Skitouren. Der kostenlose Skibus bringt Sie in die Top-Skigebiete des Ötztals (Ochsengarten, Kühtai, Oetz, Sölden und Gurgl.) Die Bergbahnen Oetz bieten Winter wie Sommer (mit dem Widiversum) traumhafte Bedingungen für Familien und Sportbegeisterte, genauso wie die Area 47. Geschäfte, Restaurants, Bäckerei uvm finden Sie im Ortszentrum von Oetz (ca. 5 km).
Anreise

Check-In: ab 15:00 Uhr / Check-Out: bis 11:00 Uhr

Anreise: Ortsdurchfahrt Oetz, beim Kreisverkehr zweite Ausfahrt in Richtung Kühtai, der Straße für ca 3,7 km folgen. Wir sind das zweite Haus an der linken Seite.

Zusätzliche Information
Inklusive: W-Lan, Parkplatz, Bettwäsche, Handtücher, absperrbarer Ski- und Fahrradraum, Kinderermässigung auf Anfrage

Exklusive: Ortstaxe

Die Ortstaxe ist im angeführten Gesamtpreis nicht enthalten und wird vom Gastgeber direkt verrechnet.
Ortstaxe bis 01.11.2025: EUR 4,00 | ab 1.11.2025: EUR 5,00 pro Person und Nacht.
Von der Ortstaxe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 15 Jahre alt werden.