Natur

Sicher unterwegs – Extrabreite Abfahrten sorgen im Skigebiet Hochoetz für ausreichend Platz, Pistenmarkierungen, Fangzäune und die tägliche Pistenpräparierung tragen außerdem zur Sicherheit bei. Aber auch Eigenverantwortung und das Beachten von Verhaltensregeln sind für einen sicheren Skibetrieb notwendig. Falls trotzdem etwas passiert, sind wir im Skigebiet Hochoetz bestens auf den Ernstfall vorbereitet und sorgen mit erprobter Rettungskette durch unser geschultes Pistenrettungsteam für eine rasche Bergung.

Pistenrettungsdienst

Im Falle eines Unfalls kannst du dich auf die Erstversorgung durch unser geschultes Pistenrettungsteam verlassen. Für den raschen Abtransport zu den Talstationen der Acherkogel- bzw. Ochsengartenbahn stehen Pistenbully und Akja zur Verfügung.

Facts:

  • Selbstkostenbeitrag bei Transport durch die Bergrettung € 125,-
  • Notfallnummer Bergrettung: 140
  • Notfallnummer Pistenrettung Hochoetz: +43 5252 6385 620

Recco Sicherheitssystem

Die Skiregion Hochoetz ist mit dem Recco-Sicherheitssystem ausgestattet. Die RECCO® Technologie ermöglicht der organisierten Rettung eine schnellere Ortung von Verschütteten bei einem Lawinenunfall. Die Reflektoren sind jedoch kein Ersatz für LVS-Geräte, sondern bieten eine zusätzliche Chance, lebend gefunden zu werden.

Die 10 FIS-Verhaltensregeln

Mit der Beachtung der 10 FIS-Verhaltensregeln kannst du maßgeblich zur Sicherheit auf der Piste beitragen.

  1. Rücksichtnahme: Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss auf Sicht fahren. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen seinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Ski- bzw. Snowboardfahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer- bzw. Snowboardfahrer, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jeder Ski- bzw. Snowboardfahrer muss es vermeiden, sich unnotwendigerweise an unübersichtlichen oder engen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Gestürzte Ski- bzw. Snowboardfahrer müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich frei machen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Ein Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Ski- und Snowboardfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder Ski- und Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Gesperrte Lifte & Pisten

Gut zu wissen: Temporär gesperrte Pisten aufgrund von Sicherungsarbeiten der (unabhängigen und weisungsfreien) Lawinenkommission oder geschlossene Liftanlagen aufgrund von starkem Wind sind zwar ärgerlich, aber hin und wieder einfach unerlässlich, um die Sicherheit aller im Skigebiet zu gewährleisten. Danke für dein Verständnis!